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Bekanntmachung Übermittlungssperre Gemäß § 50 Absatz 5 BMG (Bundesmeldegesetz)

Bekanntmachung

Gemäß § 50 Absatz 5 BMG (Bundesmeldegesetz) kann der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Die Übermittlungssperre gilt für:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen

  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen

  • Adressbuchverlage

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige

  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

 

Den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können Sie auf dem Serviceportal der Samtgemeinde Dransfeld über folgenden link online stellen:

 

https://serviceportal.dransfeld.de/buergerservice/online/privat/uebersicht-0-25550.html

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen:

 

Frau Arand – Tel.: 05502 302-31, E-Mail:

Frau Raabe – Tel.: 05502 302-34, E-Mail:

Frau Koch –   Tel.: 05502 302-64, E-Mail:

 

Ihr Einwohnermeldeamt Dransfeld

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

E:

Öffnungszeiten

Montag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr