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KOMMUNALWAHL 2026

Illustration Kommunalwahl

Die Niedersächsische Landesregierung hat festgelegt, dass die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der Kommunalvertretungen in Niedersachsen am 13. September 2026  stattfinden werden. Der Rat der Samtgemeinde Dransfeld hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2025 gem. § 45b Niedersächsisches Kommunalgesetz (NKWG) beschlossen, dass der Wahltag für die Wahl einer Samtgemeindebürgermeisterin oder eines Samtgemeindebürgermeisters ebenfalls der 13. September  2026 bestimmt wird. Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 27. September 2026 statt. Die Amtszeit der Samtgemeindebürgermeisterin/ des Samtgemeindebürgermeisters beträgt 8 Jahre.


Wer darf wählen?

 

Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Außerdem müssen sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

 

Wie wird gewählt?

Für die Wahl der kommunalen Vertretungen gilt das Dreistimmenwahlrecht. Wählerinnen und Wähler können auf jedem Stimmzettel bis zu drei Stimmen vergeben.

Sie können alle drei Stimmen einer Liste oder einer einzelnen Bewerberin beziehungsweise einem einzelnen Bewerber geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Listen sowie auf mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).

Bei Direktwahlen, beispielsweise der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters sowie der Landrätin oder des Landrats, steht den Wählerinnen und Wählern dagegen jeweils nur eine Stimme zur Verfügung.

 

Informationen und Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

 

Amtliche Bekanntmachungen für Bürgerinnen und Bürger zur Kommunalwahl 2026 finden Sie hier:
 

https://www.dransfeld.de/seite/300865?href=/councilservice/announcement/overview#/councilservice/announcement/list

 

 

Versand der Wahlbenachrichtigungskarten 

Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten ist spätestens bis zum 23.08.2026 durch die Deutsche Post vorgesehen. Es ist möglich, dass innerhalb eines Haushaltes die Wahlbenachrichtigungskarten an verschiedenen Tagen eintreffen. Wer am Stichtag, dem 02.08.2026, die Wahlvoraussetzungen erfüllt, wird automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie bis zum 21.08.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Wahlteam der Samtgemeinde Dransfeld in Verbindung. Sie erreichen uns telefonisch unter 05502/302-59 oder per E-Mail über .  


Wichtiger Hinweis zu Briefwahlunterlagen

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen erst ab Ende der 33. Kalenderwoche (voraussichtlich ab dem 14.08.2026) zur Verfügung gestellt werden können.

 

So beantragen Sie Briefwahlunterlagen

  • Empfohlene Methode: Online-Antrag per QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder per Link 

Antrag Onlinewahlschein

 

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code. Scannen Sie diesen, um schnell und bequem Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen. Alternativ können Sie den vorgenannten Link auf unserer Internetseite nutzen. Dies sind die beiden schnellsten und sichersten Wege, um Ihre Unterlagen zu erhalten. Bitte nutzen Sie bevorzugt den QR-Code oder den Link auf unserer Internetseite, um den Antrag auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Dies erleichtert die Bearbeitung und gewährleistet eine schnellere Zustellung der Unterlagen. 

 

  • Alternativ Antrag per E-Mail
    Sie können Ihren Briefwahlantrag auch formlos per E-Mail an senden. Bitte geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum an.

  • Postalisch 
    Senden Sie Ihre ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte im ausreichend frankierten Umschlag an folgende Adresse: 

Samtgemeinde Dransfeld
Wahlamt
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

  • Persönlich im Rathaus 
    Ab dem 17. August 2026 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt im Multifunktionsraum der Samtgemeinde Dransfeld, Kirchplatz 3, 37127 Dransfeld, bis einschließlich 11. September 2026 beantragen. Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit. Es besteht zudem die Möglichkeit, sofort vor Ort Ihre Stimme abzugeben. Bitte beachten Sie hierfür unsere Öffnungszeiten.

 

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

 

 

 

 

 

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

E:

Öffnungszeiten

Montag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr