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10.03.2023 - 19:30 Uhr

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Schöffenwahl 2023 - Rechtsprechung in Strafsachen: Für Schöffen- und Jugendschöffenamt bewerben

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Info des NSGB - "Grundsteuer: Ohne geht es nicht! Lassen Sie sich nicht verunsichern" Ein Informationspaket für Bürgerinnen und Bürger

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Erlebnisbad Dransfeld

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Landtagswahl 2022

Landtagswahl

WAHL-O-MAT

Wahl-O-MAT - Niedersachsen 2022

 
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Wahlen

Bei anstehenden Wahlen stehen Ihnen an dieser Stelle Bekanntmachungen, Informationen und Formulare zur Verfügung.

 

 

Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022

Landtagswahl

 

Am 09.10.2022 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 06.10.2021 bestimmt.

 

Quelle - und weitere Informationen zur Landtagswahl: https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/startseite/wahlen/landtagswahl/landtagswahl_2022/wahl-zum-19-niedersachsischen-landtag-am-09-10-2022-205342.html

 

 

Bekanntmachungen 

 

Wahlbekanntmachung - Wahl zum Niedersächsischen Landtag

 

Bekanntmachung - Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

 

Allgemeine Zugänglichkeit Wahlräume (Barrierefreiheit)

 

 

 

Briefwahl

 

Die Verteilung der Wahlbenachrichtigungen im Gebiet der Samtgemeinde Dransfeld ist seit dem 18.09.2022 abgeschlossen.

Sie haben die Möglichkeit mit dieser Karte die Briefwahl beantragen.

 

Auch per Mail () oder Fax (unter der 05502/302-14), können Sie unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) für sich die Briefwahlunterlagen beantragen.

 

 

Optional:  Können Sie jedoch auch mit dem nachfolgenden Vordruck die Briefwahl beantragen

 

Antrag auf Briefwahl (auch mit Vollmacht)

 

Wichtig bei Vollmacht:

Wer für eine andere Person den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,  dass er/sie dazu berechtigt ist. Dies gilt auch für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern). Die Beantragung kann zum Beispiel durch Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen v. g. Antrages auf Briefwahl erfolgen. Die Bevollmächtigte (abholende) Person muss sich mit gültigem Personalausweis ausweisen.

 

 

 

Ein postalischer Versand, der beantragten Briefwahlunterlagen, erfolgt durch die Samtgemeinde Dransfeld 

seit dem 08.09.2022.

 

Sie können auch mit einem vollständig ausgefüllten o. g. Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines und / oder Ihrem gültigen Personalausweis, direkt im Brief - Wahllokal des Rathauses, hier: Nebeneingang "Multifunktionsraum", Kirchplatz 3, 37127 Dransfeld, die Briefwahl durchführen.  

 


 

 

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