Bekanntmachung Übermittlungssperre Gemäß § 50 Absatz 5 BMG (Bundesmeldegesetz)
Bekanntmachung
Gemäß § 50 Absatz 5 BMG (Bundesmeldegesetz) kann der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
Die Übermittlungssperre gilt für:
Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
Adressbuchverlage
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können Sie auf dem Serviceportal der Samtgemeinde Dransfeld über folgenden link online stellen:
https://serviceportal.dransfeld.de/buergerservice/online/privat/uebersicht-0-25550.html
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen:
Frau Arand – Tel.: 05502 302-31, E-Mail:
Frau Raabe – Tel.: 05502 302-34, E-Mail:
Frau Koch – Tel.: 05502 302-64, E-Mail:
Ihr Einwohnermeldeamt Dransfeld