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Feldgehölzschauen - Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern vorher prüfen lassen

Feldgehölzschauen
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern vorher prüfen lassen

Wer in einem Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Göttingen Bäume, Hecken oder Sträucher zurückschneiden, fällen oder vollständig entfernen möchte, benötigt dafür in vielen Fällen vorher eine Erlaubnis. Das betrifft insbesondere sogenannte Flurgehölze wie Hecken und Gebüsche aus heimischen Pflanzenarten sowie Bäume, die außerhalb von Wäldern stehen. Die erforderliche Erlaubnis kann bei den Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege des Landkreises Göttingen beantragt werden.

Die Regionalbeauftragten schauen sich die betreffenden Gehölze vor Ort an. Bei dieser sogenannten Feldgehölzschau wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Rückschnitt oder eine Entfernung zulässig ist. Eine Ausnahme gilt u.a. für das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen oder Schienenwegen. Das fachgerechte Herstellen des notwendigen Lichtraumprofils ist grundsätzlich möglich.

 

Gehölzschnitt zwischen März und September nur eingeschränkt möglich

Zusätzlich gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach dürfen Bäume außerhalb des Waldes sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Dazu gehören beispielsweise das Entfernen des jährlichen Zuwachses oder notwendige Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann vor einem stärkeren Rückschnitt oder einer Entfernung eine Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn besonders geschützte Biotope oder geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sein könnten. So können beispielsweise Nist-, Brut- oder andere Lebensstätten wildlebender Tiere einem Eingriff entgegenstehen.

 

Wer unsicher ist, ob für eine geplante Maßnahme eine Genehmigung oder vorherige Prüfung notwendig ist, sollte sich deshalb vor Beginn der Arbeiten an die zuständigen Regionalbeauftragten oder die Kreisverwaltung als Untere Naturschutzbehörde wenden.

 

Erreichbarkeit der Regionalbeauftragten

Die Regionalbeauftragten sind jeweils für bestimmte Gemeinden im Landkreis Göttingen zuständig. Sie sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

Samtgemeinde DransfeldHerrArnaschus05546/1897 o. 0170/6314435

Weitere Informationen

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

E:

Öffnungszeiten

Montag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr