Damit Silvester sicher bleibt: Die Samtgemeinde Dransfeld informiert über Regeln und Einschränkungen beim Abbrennen von Feuerwerk.
Zum Jahreswechsel gehört Feuerwerk für viele Menschen fest zur Tradition. Gleichzeitig gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen, um Gefahren für Menschen, Tiere und Gebäude zu vermeiden. Damit alle gut und sicher ins neue Jahr kommen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise der Samtgemeinde Dransfeld zum Umgang mit Feuerwerk.
Die Samtgemeinde Dransfeld gibt keine Bereiche in ihrem Gemeindegebiet für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 frei.
In unmittelbarer Nähe von brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern oder Anlagen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Definition: Feuerwerk, welches eine kleine Gefahr darstellt und für den Einsatz in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen ist) ohnehin nicht gezündet werden. Das gilt insbesondere in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Unter dem Begriff „unmittelbare Nähe“ versteht der Gesetzgeber einen Sicherheitsabstand von 200 m (grundsätzliches Verbot nach dem Sprengstoffrecht, § 23 Verordnung zum Sprengstoffgesetz).
Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Dransfeld, dass nur in sehr wenigen Bereichen der einzelnen Orte ein Feuerwerk abgebrannt werden kann. Der Innenbereich in den Ortskernen ist somit gänzlich ausgenommen. Gerade dort gezündetes Feuerwerk kann erhebliche Schäden verursachen.
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Feuerwerk an Silvester um. Gezündet werden darf nach der Verordnung zum Sprengstoffgesetz ausschließlich an Silvester und Neujahr, also am 31. 12. und 1. 1.
Denken Sie bitte an die Konsequenzen: Bei Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Vorgaben tragen die Verantwortlichen sämtliche daraus entstehenden Folgen. Insbesondere können bei Personen- oder Sachschäden umfassende Regressansprüche gegen den Verursacher geltend gemacht werden.
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