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Pressemitteilung des Landkreis Göttingen - Allgemeinverfügung: Wasserentnahme eingeschränkt

Der Landkreis Göttingen verbietet ab sofort bis zum 30.09.2025 die Wasserentnahmen aus Fließgewässern und schränkt die Wasserentnahmen aus dem Grundwasser auf dem Gebiet des Landkreises Göttingen ein.

 

Durch die anhaltende Trockenheit haben sich mittlerweile niedrige Wasserstände in den Fließgewässern im Landkreis Göttingen eingestellt. Die Wetterprognose lässt ein weiteres Sinken der Wasserstände erwarten. Niedrige Wasserstände stellen eine Gefahr für die Tier- und Pflanzenwelt dar, die durch die zusätzliche Entnahme von Wasser mittels technischer Pumpvorrichtungen erheblich erhöht wird.

 

Daher werden mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen nahezu alle Wasserentnahmen aus den Fließgewässern mittels technischer Pumpvorrichtungen (Motor- und Elektropumpen u. ä.) untersagt. Nur in wenigen Ausnahmefällen – zum Beispiel für Belange der Feuerwehr - kann eine vom Landkreis Göttingen erlaubte Entnahme auch weiterhin möglich sein.

 

Ebenfalls verboten sind die Entnahmen von Grundwasser aus privaten Brunnen zum Zwecke der Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr. Die tageszeitliche Begrenzung soll die sparsame Verwendung des Grundwassers gewährleisten. Werden beispielsweise Gärten, Fußballplätze und öffentliche Grünanlagen in den heißesten Stunden des Tages beregnet, verdunstet ein Großteil des Wassers. Mit einer Bewässerung in den Morgen- oder Abendstunden hingegen wird sichergestellt, dass das Wasser auch tatsächlich zu den Wurzeln der Pflanzen gelangen kann.

 

Die tageszeitliche Beschränkung gilt nicht für Flächen des landwirtschaftlichen und gewerblichen Pflanzenbaus und ebenfalls nicht für die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz.

 

Dennoch empfiehlt der Landkreis Göttingen die zeitliche Beschränkung der Bewässerung auch in den nicht vom Verbot erfassten Fällen zu beachten.

 

Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 27 vom 30.06.2025 veröffentlicht und auf der Internetseite des Landkreises Göttingen zu finden.

 

 

 

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