Feuerwerk in den Kernbereichen aller Ortschaften verboten!
Die Samtgemeinde Dransfeld weist darauf hin, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in den Innenbereichen aller Ortschaften verboten ist.
Grundlage hierfür ist der §23 der Sprengstoffverordnung des Bundes, welcher auch in Niedersachsen gilt und das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verbietet.
Hierzu zählen insbesondere auch Fachwerkhäuser, da für diese durch Feuerwerk besondere Brandgefahr besteht.
Zu diesen Gebäuden und Einrichtungen ist ein Abstand von mindestens 200m einzuhalten. Da in allen Innenbereichen der Ortschaften Fachwerkhäuser zu finden sind, darf dort kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Schützen Sie sich und andere und verzichten Sie in diesen Bereichen auf das Feuerwerk. Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Auch außerhalb der Bereiche gehen Sie bitte äußerst sorgsam mit dem Feuerwerk um und beachten alle Sicherheitshnweise. Nehmen Sie auch Rücksicht auf Tiere, die durch zu lautes Feuerwerk leicht in Panik geraten.
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