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Ehrenamtskarte

Sie sind Gold wert

 

In unserem Land sind 2,8 Millionen Niedersachsen freiwillig für das Gemeinwohl tätig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und tragen zu einem lebenswerten Niedersachsen bei.

 

Für diesen Einsatz gebührt allen bürgerschaftlich Aktiven Dank. Er ist unbezahlbar und verdient öffentliche Würdigung.

 

Die niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.

 

Infos zur Ehrenamtskarte


Was ist die Ehrenamtskarte?

 

Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

 

Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb?

 

Für den Bezug der Ehrenamtskarte müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.


Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) und Sie wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.


Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.


Sie erhalten eine personenbezogene Ehrenamtskarte, die nicht übertragbar ist.

 

Wer gibt sie aus?


Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften verliehen und ausgegeben. Zögern Sie nicht und fordern Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt ein Antragsformular an. Ihren Antrag können Sie dort auch wieder abgeben. Lassen Sie Ihre Angaben über das freiwillige Engagement bitte vorher vom betreffenden Verein oder der betreffenden Organisation bestätigen.

 

Wie lange ist sie gültig?


Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden.

 

Welche Vergünstigungen gibt es?


Ehrenamt ist attraktiv! Von der Ehrenamtskarte profitieren Sie in ganz Niedersachsen und Bremen, denn sie ist landesweit gültig. Anbieter, die Ihnen Vergünstigungen gewähren, erkennen Sie am Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen.

 

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (*.pdf)  Übersicht Vergünstigungen im Landkreis Göttingen

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Freiwilligenserver Niedersachen
und bei der

 

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld
Tel. 05502/302-0


 

 

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

E:

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr