Bekanntmachung über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Dransfeld vom 14.03.2024 über die
Anordnung der Umlegung für den im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 02
"Kestenmühle", 13. Änderung in Dransfeld hat der Umlegungsausschuss der Stadt
Dransfeld mit Beschluss vom 29.11.2023 gemäß §47 Baugesetzbuch vom 08.12.1986
in der zurzeit geltenden Fassung die Umlegung für folgende Grundstücke eingeleitet:
Gemarkung Dransfeld, Flur 8, Flurstück: 222/2, 224/1, 225, 228, 229, 230, 233, 236, 237,
und 293/5 teilweise.
Das Umlegungsgebiet ist in der beigefügten Karte, die Bestandteil dieser
Bekanntmachung ist, dargestellt. Die Umlegung führt die Bezeichnung:
Umlegungsverfahren Nr. 02 "Kestenmühle"!
Durch die Umlegung sollen die Grundstücke in der Weise geordnet werden, dass sie
nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend den
Festsetzungen des Bebauungsplans geeignet sind.
Die Bekanntmachung zum Umlegungsverfahren Nr. 02 "Kestenmühle" kann unter dem unten stehenden link abgerufen werden.
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