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Elektronische Kommunikation

Technische Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Samtgemeinde Dransfeld

 

Die Samtgemeinde Dransfeld bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich in Niedersachsen die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

 

Die Samtgemeinde Dransfeld hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:

 

 

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Abteilungen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

 

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen (max. insgesamt 25 MB/Mail) an die Samtgemeinde Dransfeld versenden, so beachten Sie bitte, dass die Samtgemeinde Dransfeld nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

 

• Internetseiten (.htm, .html),

• Portable Document Format (.pdf),

• Rich Text Format (.rtf),

• Microsoft Word (.docx),

• Microsoft Excel (.xlsx),

• Microsoft PowerPoint (.pptx),

• Libre/OpenOffice.org Write (.odt),

• Libre/OpenOffice.org Calc (.ods),

• Bilddateien (.png, .gif, .jpg, .tif, .bmp),

• Nur Text (ASCII/UTF-8) (.txt, .csv),

• Konstruktionsdaten (.dwg),

               • GAEB-Daten (.x83, .p83, .d83, .x84, .p84, .d84)

 

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. (Stand 01.04.2020)

 

die Samtgemeinde Dransfeld kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

 

Weiterhin kann die Samtgemeinde Dransfeld aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

 

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Samtgemeinde Dransfeld und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. andere Kommunen oder Landesbetriebe.

 

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

 

Sollten Sie Fragen zu den technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Samtgemeinde Dransfeld haben, wenden Sie sich bitte an:

Samtgemeinde Dransfeld


EDV-Systemverwaltung:

 

Herr Glöckner
e-Mail:
Telefon: (0 55 02) 302 - 25 (während der allgemeinen Dienstzeit)
Telefax: (0 55 02) 302 - 14 (rund um die Uhr)

 

Herr Littau
e-Mail:

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