Interkommunales Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK)
Die Samtgemeinde Dransfeld entwickelt ein integriertes, interkommunales Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK) für die Anmeldung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen. Zu diesem Zweck haben in den vergangenen Monaten Arbeitsgruppen aus Politik, Verwaltung und interessierten Bürgerinnen und Bürgern getagt. Die Ergebnisse wurden Mitte November vom Planungsbüro Puche vorgestellt, sollen jetzt nochmals diskutiert und in den Räten verabschiedet werden. Eine Entscheidung über die Förderung wird für Ende 2014 erwartet.
Das Netzwerk der Samtgemeinde Dransfeld
Das Netzwerk Samtgemeinde Dransfeld will mit dem interkommunalen, integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept den Herausforderungen des demografischen Wandels aktiv begegnen und in gemeinsamer Abstimmung die städtebauliche Infrastruktur arbeitsteilig umstrukturieren. Zu den vordringlichsten Handlungsfeldern wurden daher Anpassungs-, Stabilisierungs- und Entwicklungsstrategien formuliert und zahlreiche Projekte entwickelt. Einige dieser Projekte nehmen als Schlüsselprojekte in der Umsetzungsphase eine besondere Bedeutung ein.
Der Gewinn für das Netzwerk sind die verlässlichen Partnerschaften, die durch gemeinsame Planungen im Verlauf der Konzipierung gewachsen sind. Die gemeinsame Einsicht in die Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen und die Verständigung über grundlegende Ziele und Qualitäten machen den Weg frei für innovative und ökonomische Lösungen.
Ziele des Programmes:
- Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse,
- Herausbildung von Entwicklungskernen und Ankerpunkten mit Versorgungsfunktion,
- Reaktivierung wichtiger Bezugspunkte des öffentlichen Lebens,
- arbeitsteilige Bereitstellung von Daseinsvorsorgeleistungen und
- Aufwertung durch Stadt-/Dorfumbau bzw. durch Leerstandsbeseitigung
- Anpassung der baulichen und strukturellen Qualitäten
- Neuausrichtung von Strategien, Aufbau alternativer Organisationsformen und eines Nutzen-Lasten-Ausgleichs,
- Sicherung der Erreichbarkeit der Versorgungsangebote,
- Berücksichtigung Klimaschutzziele,
- Wirtschaftsbelebung, Arbeitsbeschaffung
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Förderprogramm:
- Überörtliche Zusammenarbeit von Gemeinden oder Bildung von Netzwerken in funktional verbundenen Gebieten
- Lage in dünn besiedelten, ländlichen Räumen
- Gefährdung der öffentlichen Infrastruktur der Daseinsvorsorge durch die Folgen des demografischen Wandels und durch Bevölkerungsrückgang aufgrund von Abwanderung
Mit 2/3 (1/3 durch den Bund, 1/3 durch das Land) gefördert:
- Bildung interkommunaler Netzwerke zur Sicherung der Daseinsvorsorge.
Bereits gefördert:
- Erarbeitung eines interkommunal verbindlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK)
- Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände, insbesondere zur Anpassung der kommunalen, städtebaulichen Infrastruktur (bei Fortführung der Förderung).
Bereits gefördert bzw. Fördermittelzusage für:
Einzelprojekt „Sanierung des Ostflügels des alten Rathauses und Schaffung einer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung (Vereinsbegegnungsstätte, Multifunktionsraum, Museum)“
Abschlusskonferenz am 19-11-2013
Endbericht 2013 Kurzfassung mit Karte
Endbericht Anlagenband 1 mit Karten
Die Erarbeitung des IEK ist inzwischen abgeschlossen. In der gemeinsamen Veranstaltung am 19. November 2013 wurde es allen kommunalen Vertretern sowie den an der Aufstellung des IEK mitwirkenden Bürgern vorgestellt.
Um das IEK abschließen und daraufhin den Antrag beim MS auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm (ab 2016; Antragstellung bis spätestens 30.06.2015) stellen zu können, ist es erforderlich, dass alle Gemeinderäte dem Konzept zustimmen. Nachfolgend finden Sie die Endberichte.