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Eildienst des NSGB - Kultur; Sonderfonds; Service-Hotline 0800 6648430

Der Bund unterstützt über einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen, die nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich werden sollen. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.


Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Pla-nungsvorlauf benötigen.


Die Registrierung wird auf der zentralen IT-Plattform https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html ab dem 15.06.2021 möglich sein. Derzeit befinden sich die FAQs, die auf dieser Seite erscheinen werden, in der Endabstimmung zwischen dem Bund und den Ländern. Wir empfehlen Ihnen daher, in den nächsten Tagen die Seite zu verfolgen.


Nur diese Hotline beantwortet Fragen zum Sonderfonds:
Service-Hotline 0800 6648430


Weitere Infos:


https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html


https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/sonderfondskulturveran-staltung-1917654

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
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37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

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