Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dransfeld hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 069 „Seilrutschenpark Hoher Hagen“ der Stadt Dransfeld beschlossen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dransfeld hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 069 „Seilrutschenpark Hoher Hagen“ der Stadt Dransfeld beschlossen.

 

Im Bereich des ehemaligen Steinbruchs „Hoher Hagen“, in der Gemarkung Dransfeld, soll ein Freizeit- und Abenteuergelände als Erweiterung des Freizeitangebotes für Jung und Alt, in diesem bereits touristisch attraktiven Bereich etabliert werden. Geplant sind ein Seilrutschenpark und weitere Freizeitnutzungen. Im Vordergrund der Konzeption stehen neben der Erholungsfunktion auch Aspekte wie Information, Spannung und Unterhaltung eine große Rolle.

Zentraler Bestandteil des Konzeptes sind Seilrutschen die alle Seiten des Steinbruchs verbinden sollen. Seil- und Röhrenrutschen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade sollen errichtet werden. Weiterhin ist die Einrichtung von Rutschen unterschiedlicher Längen und Formen geplant, die sich harmonisch in das Gelände einfügen sollen. In Buchenbeständen im Umfeld des Schullandheimes sollen zusätzlich Hochseilgartenelemente geschaffen werden. Der vorhanden Geologielehrpfad soll erweitert und durch Mitmachaktionen ergänzt werden. Der Gaußturm wird in die Konzeption mit einbezogen (Wallrunning, Freefall) und soll gleichzeitig die zentrale Infrastruktur beherbergen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und bereits vorliegende Gutachten sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 21.04.2021 bis einschließlich 21.05.2021 im Rathaus der Samtgemeinde Dransfeld, Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Während der Geschäftszeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Durch die derzeitige „Corona-Krise“ werden besondere Anforderungen an die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Auslegung des Antrages und der Unterlagen gestellt. So erfordert diese Ausnahmesituation bei der Wahrnehmung der Einsichtnahmemöglichkeiten im Rathaus durch die interessierten Bürger*innen besondere hygienische Maßnahmen. Ich bitte daher um Beachtung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung).

 

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 05502/30260 erforderlich. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist aus hygienischer Sicht vorgeschrieben, es sei denn, es wird ein ärztliches Attest zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgelegt.


Nähere Informationen können Sie den nachstehenden Plänen entnehmen.