Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Jühnde und die Stadt Dransfeld

Außerhalb des Gemeindegebietes verläuft nördlich  der Gemeinde Jühnde die BAB7 Hannover-Kassel.

Ein kleiner, unbewohnter Teil des Gemeindegebietes wird von der Lärmkartierung der Autobahn erfasst. Die durch das Gebiet der Gemeinde verlaufende Schnellbahntrasse Hannover-Würzburg verläuft größtenteils unterirdisch durch das Gemeindegebiet und ist von der Lärmkartierung nicht erfasst, da hierfür die Zuständigkeit ausschließlich beim Eisenbahnverwaltungsamt liegt.

 


 

Durch die Stadt Dransfeld führt die Bundesstraße 3 Göttingen – Kassel.

Gemäß § 47c BImSchG sind Lärmkarten und einer Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von jeweils über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.

In der Stadt Dransfeld wird dieser Wert knapp erreicht. Die letzte offizielle Messstelle zwischen Göttingen und Dransfeld gibt einen Wert von 7800 Fahrzeugen (davon 300 Schwerlastverkehr) für den Streckenabschnitt an.

Der jeweils zu erstellende Lärmaktionsplan (für die Gemeinde Jühnde und die Stadt Dransfeld) muss mindestens den Anforderungen des Musterlärmaktionsplanes genügen. Die Öffentlichkeit ist nach § 47d BImSchG zu Lärmaktionsplänen anzuhören. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen und die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Für jede Phase der Beteiligung sind angemessene Fristen vorzusehen.

Die Pläne liegen in der Zeit vom 16. April 2021 bis 17. Mai 2021 öffentlich im Rathaus der Stadt Dransfeld, Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld, Zimmer 32, gemäß § 47d BImSchG, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten den Lärmaktionsplan einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Geschäftszeiten zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Dransfeld abgeben. Aufgrund der anhaltenden Pandemie werden Interessierte gebeten, hierfür einen Termin (05502 30260) zu vereinbaren.“