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Landschaftsbild der Samtgemeinde Dransfeld
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„Lass es krachen, aber ohne Böller!

In unmittelbarer Nähe von brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern oder Anlagen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 NICHT gezündet werden. Das gilt insbesondere in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Unter dem Begriff der „unmittelbaren Nähe“ versteht der Gesetzgeber einen Sicherheitsabstand von 200 m. Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Dransfeld, dass nur in ganz wenigen Bereichen der einzelnen Orte ein Feuerwerk abgebrannt werden darf.

 

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 *) sind erkennbar an der entsprechenden Kennzeichnung und dürfen in diesem Jahr vom 28. Dezember bis zum 31. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember 2019 um 0:00 Uhr bis einschließlich 1. Januar 2020 um 24:00 Uhr erlaubt.

 

*) Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind: Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter, Knallkörper.

 

Wer nicht ohne Böller kann, muss die gesetzlichen Regeln, wie zuvor beschrieben, der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz beachten. In der Hoffnung auf gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, verbunden mit einem schönen, ruhigen und friedlichen Start ins Neue Jahr 2020:

 

Ihr Bau- und Ordnungsamt

 

Dirk Aue

Bau- und Ordnungsamt

Samtgemeinde Dransfeld

Weitere Informationen

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

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