„Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Schöffen endet mit Ablauf des 31.12.2018.

 

Für die Wahlperiode 2019 – 2023 sind deshalb ehrenamtliche Schöffen für die Dauer von 5 Jahren neu zu wählen. Die Samtgemeinde Dransfeld muss Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und der Jugendhilfeausschuss für die Jugendschöffen aufstellen.

 

 

Es werden Schöffen für das Amtsgericht Hann. Münden und das Landgericht Göttingen gesucht.

 

Die als Jugendschöffen Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bei allen Personen ist zu prüfen, ob die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, die vorgeschlagenen Personen in der Samtgemeinde Dransfeld wohnen, Gründe vorliegen, die der Aufnahme in die Vorschlagsliste entgegenstehen.

 

Ausschlussgründe sind: infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht zu besitzen; schwebende Ermittlungsverfahren, die den Nichtbesitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nach sich ziehen.

 

In den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist geregelt, wer nicht berufen werden kann; § 35 GVG regelt, wer die Berufung ablehnen kann.

 

Alle näheren Informationen sind auf folgenden Internetseiten abrufbar: www.schoeffen.de oder www.schoeffen-nds-bremen.de. Den Bewerbungsbogen finden Sie auf der Internetseite der Samtgemeinde Dransfeld (www.dransfeld.de) und sind bis zum 10. April 2018 bei der Samtgemeinde Dransfeld, Ordnungsamt abzugeben.

 

Rückfragen werden unter der Rufnummer 05502 30223 beantwortet.

 

 

Dirk Aue

Bau- und Ordnungsamt