Allgemeine Information zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Wenn Sie zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (dazu gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) in Niedersachsen waren, sind Sie verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Die Erklärungen sind elektronisch bspw. über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de zu übermitteln. Das ist frühestens ab dem 1. Juli 2022 möglich. Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger, als auch für solche, die ihre Erklärung selbst erstellen.

In dem Ausnahmefall, dass Ihnen eine elektronische Abgabe nicht möglich ist, können Sie ihre Grundsteuererklärung mithilfe der Steuererklärungsvordrucke auf Papier anfertigen und beim zuständigen Finanzamt abgeben.

 

Aufgrund der erhöhten Nachfrage sind die Formulare zur Grundsteuererklärung nun auch im Einwohnermeldeamt Dransfeld erhältlich.

 

Bitte wenden Sie sich an Frau Arand (Zimmer 2, Tel.: 05502 302-31),

Frau Raabe oder Frau Dallügge (Zimmer 6, Tel.: 05502 302-34 oder -64.)

 

Ihr Einwohnermeldeamt Dransfeld

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