Bannerbild
Weizenernte
Landschaftsbild der Samtgemeinde Dransfeld
Hoher Hagen
RSS-Feed   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bekanntmachung - Mögliche Eintragung der Elternteile im Pass minderjähriger Kinder

Seit dem 14.07.2021 ist es möglich, die Daten der sorgeberechtigten Elternteile im Pass (Kinderreisepass oder Reisepass oder vorläufiger Reisepass) des minderjährigen Kindes eintragen zu lassen.

Voraussetzungen dafür sind:

1.  Das Kind ist unter 18 Jahre alt.

2.  Der Familienname des Kindes unterscheidet sich vom Familiennamen eines sorgeberechtigten Elternteils.

 

Die Eintragung der Elternteile ist freiwillig und kostenlos.

Die optionale Eintragung dient der Unterstützung der grenzpolizeilichen Tätigkeit bei unterschiedlichen Familiennamen in der Familie.

Diese Eintragung ersetzt aber keinesfalls eine – gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

- Geburtsurkunde des Kindes

- Personalausweise der Eltern

- Reisepass/Kinderreisepass/vorläufiger Reisepass des Kindes

Sollte nur ein Elternteil zum Termin erscheinen können, dann bringen Sie bitte eine Vollmacht des verhinderten Elternteils mit.

Achtung: Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Sie erreichen uns unter 05502/302-31 arand@dransfeld.de oder 05502/302-34 raabe@dransfeld.de oder dalluegge@dransfeld.de

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Samtgemeindebürgermeister

Mathias Eilers

Weitere Informationen

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

E:

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr