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Bekanntmachung - Mögliche Eintragung der Elternteile im Pass minderjähriger Kinder

14.06.2022

Seit dem 14.07.2021 ist es möglich, die Daten der sorgeberechtigten Elternteile im Pass (Kinderreisepass oder Reisepass oder vorläufiger Reisepass) des minderjährigen Kindes eintragen zu lassen.

Voraussetzungen dafür sind:

1.  Das Kind ist unter 18 Jahre alt.

2.  Der Familienname des Kindes unterscheidet sich vom Familiennamen eines sorgeberechtigten Elternteils.

 

Die Eintragung der Elternteile ist freiwillig und kostenlos.

Die optionale Eintragung dient der Unterstützung der grenzpolizeilichen Tätigkeit bei unterschiedlichen Familiennamen in der Familie.

Diese Eintragung ersetzt aber keinesfalls eine – gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

- Geburtsurkunde des Kindes

- Personalausweise der Eltern

- Reisepass/Kinderreisepass/vorläufiger Reisepass des Kindes

Sollte nur ein Elternteil zum Termin erscheinen können, dann bringen Sie bitte eine Vollmacht des verhinderten Elternteils mit.

Achtung: Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Sie erreichen uns unter 05502/302-31 arand@dransfeld.de oder 05502/302-34 raabe@dransfeld.de oder dalluegge@dransfeld.de

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Samtgemeindebürgermeister

Mathias Eilers

 
Weitere Informationen:
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Samtgemeinde Dransfeld
 
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