Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Weserbergland-Kaufunger Wald“ (LSGVO)Öffentliche Auslegung der Verordnung für den Landkreis Göttingen gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG

Der Landkreis Göttingen beabsichtigt die Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Weserbergland – Kaufunger Wald“. Gem. § 14 Abs. 2 Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutz-gesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), zul. geändert durch Art. 3 § 21 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) ist der Entwurf der Änderungs-Verordnung nebst Antragsunterlagen und Karte vom

 

07.05.2020 bis 08.06.2020

 

bei der Samtgemeinde Dransfeld, Rathaus, Nebengebäude (Eingang Kirchplatz 3) während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können von jedermann während der Auslegungszeit bei der Samtgemeinde Dransfeld, Nebengebäude (Eingang Kirchplatz 3) schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Hinweis: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, bzw. die persönliche Kontaktaufnahme ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. Nr.: 05502 30260 oder 05502 3020 bzw. per Email an möglich.

 

Zudem besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf während der Auslegungszeit beim Landkreis Göttingen (untere Naturschutzbehörde), Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, bzw. die persönliche Kontaktaufnahme ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. Nr.: 0551 525-2340 /-2348 bzw. per Email an möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dirk Aue

 

Samtgemeinde Dransfeld

Der Samtgemeindebürgermeister

Leitung Bau- und Ordnungsamt

Rathaus

Kirchplatz 1

37127 Dransfeld

05502 30260

Fax 05502 30283 oder 84