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Bebauungsplan Nr. 041 A „Waldweg“, Stadt Dransfeld OT Ossenfeld; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

„Bebauungsplan Nr. 041 A „Waldweg“, Stadt Dransfeld OT Ossenfeld; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dransfeld hat in seiner Sitzung am 05.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 041 A „Waldweg“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Die Stadt Dransfeld hat am östlichen Ende des Waldweges im Ortsteil Ossenfeld eine Wendeanlage errichtet. Mit der Errichtung dieser Erschließungsanlage kommt die Gemeinde Dransfeld somit ihrer kommunalen Aufgabe nach § 123 BauGB nach.

Die Errichtung der Wendeanlage am östlichen Ortsrand diente der Ertüchtigung des Straßenraumes. Durch die Wendeanlage wird es auch Müllfahrzeugen, Rettungswägen und Fahrzeugen der Feuerwehr ermöglicht, in einer fließenden Bewegung zu wenden. Dies verbesserte den allgemeinen Verkehrsfluss im Quartier, besonders in Notfallsituationen.

 

Hierzu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 041 A „Waldweg“, Stadt Dransfeld OT Ossenfeld, nebst Begründung in der Zeit vom 20.02.2020 bis einschließlich 20.03.2020

im Rathaus der Stadt Dransfeld, Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld, Zimmer 32, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Geschäftszeiten zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Dransfeld abgeben.

 

Ziel der vorliegenden Vorstudie ist es, die Umweltbelange anhand einer Checkliste einer Kurz-prüfung zu unterziehen, um bereits im Vorfeld mögliche Betroffenheit von Umweltpotenzialen herauszuarbeiten. Auf dieser Basis können der Detaillierungsgrad des Umweltberichtes sowie mögliche Bearbeitungsschwer-punkte festgelegt werden.

Ziel war es, die Auswirkungen des Planvorhabens für die Belange der Natur und Landschaft einzuschätzen und zu bewerten. Im vorliegenden Fall wird nur eine sehr begrenzte Betroffenheit der Umweltbelange erwartet, da eine Wendeanlage bereits umgesetzt wurde und lediglich der entsprechende Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Im weiteren Verfahrensverlauf wird der Umweltbericht erstellt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstelle im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.“

 

Hinweis: Die vollständige amtliche Bekanntmachung (inkl. der Übersichtskarte und Gutachten) entnehmen Sie bitte den u. g. Datei-Anlagen.

 

Ansprechpartner:

Dirk Aue

Bau- und Ordnungsamt

Tel. 05502/302-60

Mailkontakt

Weitere Informationen

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

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