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Ergänzungssatzung „Köterwelt – Lange Straße“; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dransfeld hat in seiner Sitzung am 05.02.2020 den Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung „Köterwelt – Lange Straße“ gefasst und in dieser Sitzung den Planteil im Entwurf nebst Begründung im Entwurf gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Zielsetzung des Bauleitplanverfahrens, das Grundstück am westlichen Ortsausgang von Dransfeld, südlich der Lange Straße, einer Bebauung zuzuführen. Die Stadt Dransfeld unterstützt und begrüßt ein mögliches  Baube-gehren. Aus städtebaulicher Sicht ist die Erweiterung sinnvoll, weil dadurch eine Art Lückenbebauung ermöglicht wird. So kann ohne aufwendige Erschließungsmaßnahmen und dazugehörigen Flächenverbrauch eine dem Siedlungsraum (gem. Flächennutzungsplan) zuzuordnende Fläche einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Dem Erfordernis, sparsam mit Grund und Boden umzugehen, wird Rechnung getragen.

 

Hierzu liegt der Entwurf der Ergänzungssatzung „Köterwelt – Lange Straße“, Stadt Dransfeld, nebst Begründung in der Zeit vom 20.02.2020 bis einschließlich 20.03.2020

im Rathaus der Stadt Dransfeld, Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld, Zimmer 32, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Geschäftszeiten zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Dransfeld abgeben.

 

Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Unmittelbar östlich schließt sich die Abgrenzungs-/ Abrundungssatzung „Köterwelt“ an.

Da hier eine einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden soll, kommt eine Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Ziffer 3 BauGB infrage.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung ist mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Die einbezogene Fläche ist durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägt.

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstelle im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.“

Hinweis: Die vollständige amtliche Bekanntmachung (inkl. der Übersichtskarte und Gutachten) entnehmen Sie bitte den u. g. Datei-Anlagen.

 

Ansprechpartner:

Dirk Aue

Bau- und Ordnungsamt

Tel. 05502/302-60

Mailkontakt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

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