Bekanntmachung : Bebauungsplan Nr. 02 „Kestenmühle“, 11. Änderung, Stadt Dransfeld

Der o. a. Bebauungsplan soll geändert werden. Hierzu hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Dransfeld einen Auslegungsbeschluss gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats *) öffentlich ausgelegt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Mit dem Bebauungsplan soll ein bereits ausgewiesenes Wohngebiet mit umgebenden Grünflächen im Innenbereich bedarfsgerecht umgestaltet werden. Das Vorhaben stellt damit eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Die zulässige Grundfläche liegt unterhalb des Schwellenwertes von 20.000 m² gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Änderung des Bebauungsplanes steht zudem nicht in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen.

 

Von dem Bebauungsplan werden keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete), Europäische Vogelschutzgebiete noch sonstige Schutzkategorien gem. §§ 23-30 BNatSchG betroffen. Ein UVP-pflichtiges Vorhaben wird mit der Änderung nicht vorbereitet. Es bestehen zudem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Da damit die Kriterien zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens im beschleunigten Verfahren erfüllt werden, kann der Bebauungsplan gem. § 13aBauGB ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Um dennoch die Umweltbelange offen zu legen, wird für das Plangebiet eine Umweltstudie ausgelegt. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist nicht erforderlich.

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus der beigefügten Übersichtskarte auf Seite 2 der unten angefügten Bekanntmachung ersichtlich (Datei).

 

Der Entwurf sowie die Begründung liegen in der Zeit vom

 

03.12.2019 bis zum 03.01.2020

 

im Rathaus der Stadt Dransfeld, Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld, Zimmer 32, während der Dienststunden gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Der Entwurf kann auch auf der Homepage der Samtgemeinde Dransfeld eingesehen werden.

 

Gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.

 

Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis: Die vollständige amtliche Bekanntmachung (inkl. der Übersichtskarte und Gutachten) entnehmen Sie bitte den u. g. Datei-Anlagen.

 

Ansprechpartner:

Dirk Aue

Bau- und Ordnungsamt

Tel. 05502/302-60

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