Pressemitteilung des Landkreises Göttingen - Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft

In den Landschaftsschutzgebieten des Altkreises Göttingen bedarf die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen aller Art, wie Hecken und Gebüsche heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis.

 

Die Erlaubnis ist bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zu beantragen und wird im Rahmen einer „Feldgehölzschau“ vor Ort auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft.

 

Weitergehende Informationen und die Kontaktdaten der Regionalbeauftragten können Sie der u.g. vollständigen Pressemitteilung entnehmen.

 

Kontakt:

Landkreis Göttingen

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen

0551/525-0