Schutz vor Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Göttingen Anordnung des Fachbereichs Veterinärwesen - Pressemitteilung -

Sämtliches im Landkreis Göttingen gehaltenes Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen gehalten werden. Das gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben.

 

Die entsprechende Verfügung des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen wird sofort vollzogen und tritt am 29.12.2016 in Kraft. Ziel ist der Schutz gegen die Geflügelpest.

 

Jeder Verdacht der Erkrankung von Geflügel im Landkreis Göttingen ist sofort zu melden unter Telefon 0551 525-2493 (Landkreis Göttingen).

 

Die Haltung von Geflügel ist grundsätzlich der zuständigen Behörde zu melden. Das gilt auch im Fall von hobbymäßiger Geflügelhaltung. Ist die Meldung noch nicht erfolgt, ist dies unverzüglich nachzuholen. Im Landkreis Göttingen ist der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen die zuständige Behörde.

 

Weitere Informationen siehe u.g. Pressemitteilung