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– Urlaubszeit – Rechtzeitig vor einer Reise die Passgültigkeit prüfen

Urlaubszeit ist Reisezeit. Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Dransfeld möchte Sie daran erinnern, rechtzeitig vor Antritt einer Reise Ihre Reisepässe, Personalausweise und Kinderreisepässe auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können und die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei 2-3 Wochen liegt.


 

Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Beantragung im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Dransfeld zu den üblichen Öffnungszeiten. (Tel. 05502/302-31, Frau Bastian)
(Mo., Di., Do., Fr. 08:00 -12:00 Uhr, Mo. 14:00 – 16:00 Uhr, Do. 14:00 – 17:30 Uhr)

Als Reisedokumente für Kinder stehen (je nach Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes) Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung. Kinder benötigen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres selbst einen Kinderreisepass oder Reisepass. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres wird auf jeden Fall ein Personalausweis oder Reisepass notwendig. Der Kinderreisepass wird im Gegensatz zu dem Personalausweis und dem Reisepass direkt im Amt ausgestellt und kann in der Regel noch am gleichen Tag mitgenommen werden. Bei der Beantragung aller Ausweisdokumente ist das persönliche Erscheinen der Kinder, auch von Babys und Kleinkindern, zwingend erforderlich.

Wegen der im Antragsverfahren direkt im Einwohnermeldeamt zu leistenden Unterschrift können die Anträge nur persönlich gestellt werden. Für die Beantragung eines Reisepasses für unter 18-Jährige oder eines Personalausweises für unter 16-Jährige ist darüber hinaus in der Regel auch die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Auch für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird die Einverständniserklärung beider Elternteile benötigt.

Zur Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses bringen Sie bitte folgendes mit:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- den bisherigen Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

Personalausweis:
- 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
- 28,80 € für Personen über 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)
- 10,00 € vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate)

Reisepass (32 Seiten):
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
- 59,00 € für Personen über 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)

Reisepass (48 Seiten):
- 59,90 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
- 81,00 € für Personen über 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)

vorläufiger Reisepass:
- 26,00 € (Gültigkeit 1 Jahr)


Es besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu bestellen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4-5 Werktage. Die Gebühren hierfür betragen zusätzlich 32,00 € zu den o.g. Gebühren.

Zur Beantragung von Kinderreisepässen:
- bisheriger Kinderreisepass
(wenn keiner vorhanden ist, bitte eine Geburtsurkunde vorlegen)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (auch für Säuglinge)

Gebühren:
- Neuausstellung: 13,00 €
- Verlängerung: 6,00 €

Allen Urlaubsreisenden wird zudem empfohlen, sich vor Antritt der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu informieren. Das Auswärtige Amt hält hierzu umfangreiche Hinweise bereit.



Mit freundlichen Grüßen
Der Samtgemeindebürgermeister


Mathias Eilers

Weitere Informationen

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

E:

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr