Gleichstellungsbüro der Samtgemeinde Dransfeld
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Das Gleichstellungsbüro wurde 1994 von der Samtgemeinde Dransfeld eingerichtet. Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Die gesetzliche Grundlage hierzu stellt der §5a der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) dar.
Demnach soll die Gleichstellungsbeauftragte an allen Vorhaben, Entscheidungen und Maßnahmen mitwirken, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
Sie orientiert sich in ihrer konkreten Arbeit an den Themen und Anfragen der BürgerInnen und den in der Satzung des Rates der Samtgemeinde Dransfeld festgelegten Aufgaben. Neben den Tätigkeiten innerhalb der Verwaltung, der Gremien und Einrichtungen der Samtgemeinde, führt die Gleichstellungsbeauftragte u.a. Beratungen und Maßnahmen zu folgenden Themen durch:
- Beratungen bei Trennung und Scheidung, familiären Problemen, häuslicher Gewalt und Vermittlung weiterer Hilfs- und Beratungsangebote
- Wiedereinstieg in den Beruf / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten
- Organisation verschiedener Veranstaltungen und Kurse (Frauenkleiderabend, Computerkurse, Selbstverteidigungskurse, Vorträge zum Thema sexueller Missbrauch, Altersvorsorge, Gesundheitsreform etc.)
- Anfragen und Beschwerden zu den aufgeführten Themen