Nachschulbetreuung

In Ergänzung des offenen Ganztagsschulangebotes an der Carl Friedrich Gauss-Schule / Grundschule Dransfeld, bietet die Samtgemeinde Dransfeld eine Grundschulkinderbetreuung (Schulnachbetreuung) am Montag (13.00 Uhr bis 14 Uhr)  und Freitag (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) an.

 

Sie umfasst ein Mittagessen und Angebote für die Kinder zu unterschiedlichen Zielen und Inhalten.

 

An schulfreien Tagen findet keine Betreuung statt.

 

Für die Inanspruchnahme dieses Betreuungsangebotes werden von den Erziehungsberechtigten einheitliche Kostenbeiträge erhoben, die abhängig vom zeitlichen Betreuungsumfang der teilnehmenden Kinder sind. Der Kostenbeitrag beträgt zur Zeit 15,00 € / monatlich pro Betreuungsstunde zzgl. Mittagessen.


Die Samtgemeinde stellt zur Durchführung dieses Betreuungsangebotes die erforderlichen Räumlichkeiten und die Sachmittel kostenfrei zur Verfügung.

 

Weitere Informationen und Kontakt


Wenn Sie Interesse haben oder einfach noch zusätzliche Informationen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an die


Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 


Frau Aue (Tel. 05502/302-57)

Frau Kutz (Tel. 05502/302-53)


Rahmenvereinbarung zur Grundschulkinderbetreuung (Schulnachbetreuung) 

der Samtgemeinde Dransfeld in der Carl Friedrich Gauss-Schule 

(Grundschule Dransfeld)

 

 

 

§ 1

 

(1)

Die Samtgemeinde Dransfeld verpflichtet sich, in Ergänzung des offenen Ganztagsschulangebotes   in der Carl Friedrich Gauss-Schule (Grundschule Dransfeld) nach der Schulzeit von Montag bis  Freitag eine  Betreuung durchzuführen. Diese beinhaltet ein Mittagessen und Angebote für die Kin-der zu unterschiedlichen Zielen und Inhalten.  

 

(2)

Die Betreuung erfolgt am Montag und/oder Freitag für jeweils bis zu 2 Stunden und findet von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr oder bis 15.00 Uhr statt.

 

(3)

Die Betreuung wird nicht in den Ferien und an schulfreien Tagen durchgeführt.

 

§ 2

 

(1)

Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei der Samtgemeinde Dransfeld.

 

(2)

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, so sind im Nachrückverfahren folgende Kriterien anzuwenden:

 

 

-

Wir nehmen die Kinder nach Alter auf, d. h., jüngere Kinder haben Vorrang vor älteren.

 

 

 

-

In Härtefällen kann ein begründeter Aufnahmeantrag Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

 

(3) 

Der Kostenbeitrag der Eltern/Personensorgeberechtigen ist abhängig vom zeitlichen Betreuungsumfang des Kindes und beträgt ab 01.08.2024 monatlich 15,00 € je Betreuungsstunde.                                                                                                   

 

 

 

Der Kostenbeitrag ist spätestens zum 5. des Monats im Voraus auf das Konto der Samtgemeinde Dransfeld bei der

                              VR-Bank in Südniedersachsen eG  

                              IBAN:  DE14 2606 2433 0000 0444 40 

zu zahlen. 

 

 

 

 

Der Beitrag muss auch geleistet werden, wenn das Kind trotz Anmeldung das Betreuungsangebot nicht wahrnimmt.

 

 

 

 

(4)

Der Beitrag für das Mittagessen beträgt ab dem 01.08.2024 pro Essen 3,45 € und wird im Nachhinein mit dem Kostenbeitrag (§ 2, Ziffer 3 der Rahmenvereinbarung) eingezogen. 

    

 

§ 3

 

(1)

Der Vertrag ist befristet für das Schuljahr 2024/2025 (01.08.2024 – 31.07.2025). Eine Kündigung durch die Eltern ist grundsätzlich nur möglich mit einer Frist zum Ende des laufenden Monats, wenn unmittelbar ein neues Kind in die Betreuungsgruppe nachrückt,

 

 

 

(2)

Die Samtgemeinde Dransfeld kann den Betreuungsvertrag fristlos kündigen, wenn 

  • die Eltern/Personensorgeberechtigten trotz vorheriger schriftlicher Mahnung ihren Verpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen,  

  • die Eltern/Personensorgeberechtigten mit ihren Zahlungsverpflichtungen für mehr als 2 Monate ganz oder teilweise in Verzug geraten, 

  • das Kind besonderer Hilfe bedarf, die die Samtgemeinde trotz erheblicher Bemühungen nicht leisten kann.