Fristen zum Führerschein-Umtausch

Allehrerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden.  

Als Erstes sind alle Papierführerscheine dran. Wann es spätestens soweit ist, zeigt Ihnen die Tabelle.  

Für Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 (rosa oder grauer Papierführerschein) erstellt wurden, entscheidet das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist. 

 

GeburtsjahrStichtag des Umtauschs 
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

 

Für Führerscheine ab dem 01.01.1999 entscheidet das Ausstellungsjahr.  

 

AusstellungsjahrStichtag des Umtauschs
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
2008 19.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

 

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?  

-     Personalausweis oder Reisepass  

-     biometrisches Passbild  

-     alter Führerschein  

-     Karteikartenabschrift der ausstellenden Berde, falls der  

Führerschein nicht vom Landkreis Göttingen ausgestellt wurde   
(ggfs. telefonisch anzufordern)  

Die Gebühr beträgt 25,30€.  

Der Führerscheinantrag kann im Einwohnermeldeamt Dransfeld abgegben werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen:

Frau Arand Tel: 05502/302-31, Frau Raabe Tel: 05502/302-34, Frau Dallügge Tel: 05502/302-64

Ihr Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Dransfeld

 

 

Weitere Informationen