Schöffenwahl 2023 - Rechtsprechung in Strafsachen: Für Schöffen- und Jugendschöffenamt bewerben

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Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen  endet mit Ablauf des 31.12.2023. Die Samtgemeinde Dransfeld muss Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufstellen. Gesucht werden Männer  und Frauen für das Schöffenamt, die am Amtsgericht Hann. Münden beziehungsweise am Landgericht Göttingen  als ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen  wollen. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden für die Amtsgerichte Duderstadt, Göttingen, Hann.  Münden, Herzberg am Harz, Osterode am Harz sowie am Landgericht Göttingen gesucht.  

 

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und dauert vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.  

 

 

 

 


Schöffin oder Schöffe kann werden, wer zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt  und den Wohnsitz in der Samtgemeinde Dransfeld hat. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen müssen darüber  hinaus nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.  


Die Bewerbungsfrist endet am 15.04.2023.  


Nähere Informationen sind auf folgenden Internetseiten abrufbar:  www.schoeffen.de oder www.schoeffen-nds-bremen.de.  

 

Die notwendigen Bewerbungsformulare finden Sie   unten angefügt im Bereich "Downloads" 


Bei  Rückfragen steht Ihnen Frau Freitag unter der Rufnummer 05502/302-65 zur Verfügung.  

 

Ihr Bau- und Ordnungsamt