B e k a n n t m a c h u n g - Betrieb von Gartengeräten

Durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wurde der Betrieb von Motorgartengeräten neu geregelt.

 

Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden.

 

Der Betrieb der Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler wurde stärker eingeschränkt und ist an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 nicht zulässig.

                                                             

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es einen besonderen Schutz der Mittagszeit in der Samtgemeinde Dransfeld nicht gibt.

 

Die Benutzer von Motorgartengeräten werden gebeten, die vorgenannten Hinweise zu beachten.

 

 

 

Der Samtgemeindebürgermeister

Im Auftrag

 

 

 

 

Dirk Aue

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