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Gewerbezentralregisterauszug

Allgemeine Informationen

Antragsberechtig sind die Betroffenen und deren gesetzliche Vertreter. Die Anträge sind im Bürgerbüro zu stellen.

 

  • Auskunft über natürliche Personen - Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt.

 

  • Auskunft über Firmen - Auch über juristische Personen oder Personengruppen oder -vereinigungen (z. B. Vereine oder Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden.

 

Personen die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an:

  • Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Dienststelle Bundeszentralregister, 53169 Bonn.

 

Im Gewerbezentralregister werden gewerberechtliche Vergehen und Straftaten erfasst. Ein Auszug hieraus ist ggf. ein Pflichtnachweis in öffentlich-rechtlichen Erlaubnisverfahren (z. B. bei Beantragung von Gaststättenkonzessionen, Maklererlaubnissen u. ä.).

Die Verwaltungsgebühren für einen Gewerbezentralregisterauszug werden ausschließlich bei Antragstellung erhoben.

Kosten

Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 €

Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsamt
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld