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An-/ Ab- und Ummeldungen Einwohnermeldeamt
Allgemeine Informationen
Ab- und Anmeldungen
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr erforderlich, sich bei ihrer bisherigen Meldebehörde abzumelden. Es ist ausreichend, wenn sie sich an ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Wer umzieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der neuen Meldebehörde anzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen. Für Entmündigte obliegt die Meldepflicht dem Vormund, für Personen, für die ein Pfleger bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, dem Pfleger.
Die nicht Beachtung dieser Verpflichtung kann mit einem Ordnungswiedrigkeitenverfahren geahndet werden!
Rechtsgrundlagen
Nds. Meldegesetz
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Wohnungsgeberbestätigung
Kosten
gebührenfrei
Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsamt
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld
Frau Arand
(05502) 302-31
(05502) 302-14


Formulare
Wohnungsgeberbestätigung