Sterbefallbeurkundungen
Allgemeine Informationen
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Bei einem Sterbefall in der Samtgemeinde Dransfeld ist dieser spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt Dransfeld, Rathaus, Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld, anzuzeigen. Das Standesamt Dransfeld ist somit bei den Sterbefällen in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Dransfeld, einschließlich des hier ansässigen Seniorenheimes, zuständig.
Ist eine Person im Krankenhaus (z.B. Duderstadt, Göttingen, Northeim oder Herzberg) verstorben, so ist dieser Sterbefall bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zur Anzeige sind Verwandte oder Beteiligte verpflichtet sowie jeder, der davon weiß. Die meisten Angehörigen beauftragen einen Bestatter mit der Erledigung dieser Amtsgänge.
Um den Tod zu beurkunden benötigt das Standesamt eine Todesbescheinigung vom Arzt und Urkunden der Verstorbenen/ des Verstorbenen.
Bei ledigen Verstorbenen ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.
War die verstorbene Person verheiratet, ist eine Eheurkunde vorzulegen.
Bei verwitweten ist die Eheurkunde mit dem Todesvermerk des verstorbenen Ehegatten vorzulegen.
Ist der Tod des Ehegatten nicht eingetragen, wird dessen Sterbeurkunde benötigt.
Bei Geschiedenen ist die Eheurkunde mit dem Scheidungsvermerk vorzulegen.
Ist die Scheidung nicht eingetragen, wird die Scheidungsurkunde benötigt.
Befinden sich die notwendigen Unterlagen beim Standesamt Dransfeld, wir auf die entsprechenden Unterlagen zurückgegriffen.
Wenn ein Stammbuch vorhanden ist, so ist dieses mitzubringen und der Personalausweis und/oder Reisepass der verstorbenen Person ist vorzulegen.
Auch der Anmeldende hat sich gegenüber dem Standesbeamten durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Staatsanwaltschaft zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.
Neben den mitzubringende Unterlagen werden für die Beurkundungen auch folgende Angaben über die verstorbene Person benötigt: Beruf, Religion, Anzahl der Kinder, Auskunftsgeber.
Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und stellt die gewünschte Anzahl der Sterbeurkunden aus.
Gebühren
Für die Vorlage bei Krankenkassen und für Rentenangelegenheiten sind die Sterbeurkunden gebührenfrei.
Weitere zusätzliche Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig:
- 1. Sterbeurkunde = 10,00 €
- 2. und jede weitere Urkunde = 5,00 €
Ansprechpartner
Bau- und OrdnungsamtKirchplatz 1
37127 Dransfeld