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Erlebnisbad Dransfeld

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Europawahl 2019

Europwahl 2019 - Quelle: NSGB

Wahl-O-Mat 2019

Wahl-O-Mat 2019 (Bildquelle www.bpb.de)

 
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Gaststättenbetrieb -Unbefristete Erlaubnis nach §2 GastG


Allgemeine Informationen

Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen.

Der Vordruck für die Anzeige ist bei der Samtgemeinde Dransfeld - Ordnungsamt - erhältlich.


Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe

1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft),

2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft) oder

3. Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreise zugänglich ist.

 

Ein Gaststättengewerbe betreibt ferner, wer als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.


Ansprechpartner

Bau- und Ordnungsamt
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld
E-Mail
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